Unser Service für Sie
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellenV 98
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Planungsphase:
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Erstellung der Vorankündigung.
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Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans auf der Grundlage der vorgenommenen Analyse.
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Erstellen einer Unterlage nach BaustellenV 98, für eine sichere Durchführung von späteren Instandhaltungsarbeiten.
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Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen.
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Ausführungsphase:
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Kontinuierliche Kontrolle der Einhaltung vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan durch alle am Bau Beteiligten.
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Koordinierung der Zusammenarbeit der Gewerke.
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Überwachung der Baustellensicherung gegenüber anderen Gewerken sowie auch gegenüber Dritten.
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Bewirkung zweckmäßiger Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken und Einschreiten bei Gefahrenzuständen.
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Angleichen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens.