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Unser Service für Sie

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach BaustellenV 98

 

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Planungsphase:

 

  • Erstellung der Vorankündigung.

  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans auf der Grundlage der vorgenommenen Analyse.

  • Erstellen einer Unterlage nach BaustellenV 98, für eine sichere Durchführung von späteren Instandhaltungsarbeiten.

  • Beratung bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen.

 

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der Ausführungsphase:

  • Kontinuierliche Kontrolle der Einhaltung vom Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan durch alle am Bau Beteiligten.

  • Koordinierung der Zusammenarbeit der Gewerke.

  • Überwachung der Baustellensicherung gegenüber anderen Gewerken sowie auch gegenüber Dritten.

  • Bewirkung zweckmäßiger Maßnahmen zur Vermeidung von Risiken und Einschreiten bei Gefahrenzuständen.

  • Angleichen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans bei erheblichen Änderungen in der Ausführung des Bauvorhabens.

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